Fördermöglichkeiten

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben die Möglichkeit, Fördermittel sowohl aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) als auch aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu erhalten.

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit Unternehmen förderberechtigt sind:

  • Der Sitz und die Arbeitsstätte des Unternehmens befinden sich in Deutschland.

  • Der Jahresumsatz liegt unter 50 Millionen EUR oder die Jahresbilanzsumme beträgt weniger als 43 Millionen EUR.

  • Es sind weniger als 250 Beschäftigte im Unternehmen tätig.

  • Es gibt mindestens eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung.

  • Das Unternehmen besteht mindestens zwei Jahre.

Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten können bis zu 80 Prozent der Kosten für die Prozessberatung als Zuschuss erhalten, während Unternehmen mit 10 bis 249 Beschäftigten bis zu 50 Prozent erstattet bekommen. Die verbleibenden Kosten müssen von den Unternehmen selbst getragen werden.

Wir informieren Sie gerne unverbindlich über Ihre Möglichkeiten zur Förderung!